Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

1. Geltungsbereich und Vertragspartner

Die nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln abschließend die Vertragsbedingungen zwischen Herrn Dr. Roland Althoff (Breukelmannhof 28, 45359 Essen, +49201/6461153 , info@verify-occlusion.de, nachfolgend auch „Anbieter“ genannt) und dem Kunden, gemeinsam „Parteien“ genannt, in Bezug auf den Erwerb eines Video-Kurses nebst entsprechender Nutzungserlaubnis (Lizenz) für das Verfahren „Verify – solution for occlusion“, sowie weiterer unter Nr. 2 dieser Bedingungen aufgeführter Dokumentationen. Zwischen den Parteien gelten ausschließlich die nachfolgenden Bedingungen in der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Fassung.

 

2. Vertragsgegenstand

Der zwischen den Parteien geschlossene Vertrag betrifft die Übermittlung von Informationen betreffend die Vornahme einer zahntechnischen Handlung gemäß des „Verify-solution for occlusion“-Verfahrens. Bei dem vorgenannten Verfahren handelt es sich um ein patentiertes Verfahren in der Bundesrepublik Deutschland. Der Anbieter ist uneingeschränkt verfügungsberechtigt über die dem Verfahren zu Grunde liegende Patente. Im Rahmen der Vereinbarung werden dem Kunden die nachfolgend aufgeführten Dokumente betreffend das Verfahren „Verify – Solution for Occlusion“ zur Verfügung gestellt: Verfahrensanleitung für das Verfahren „Verify – Solution for Occlusion“ (PDF-Dokument), Anleitung betreffend des Verfahrens „Verify – Solution for Occlusion“ in Bezug auf die Herstellung von Inlays (PDF-Dokument), einen Fortbildungsvideokurs welcher Erläuterungen zur praktischen Vorgehensweise im Rahmen der Anwendung des Verfahrens „Verify – Solution for Occlusion“ beinhaltet, eine Empfehlung über die im Rahmen des Verfahrens „Verify – Solution for Occlusion“ zu verwendenden Materialien betreffend das Biss-Registrat (PDF-Dokument), sowie eine Abschrift der beiden in Bezug auf das Verfahren rechtskräftig erteilten Patente. Weiterhin erhält der Kunde das uneingeschränkte Nutzungsrecht an dem patentierten Verfahren „Verify – Solution for Occlusion“.

 

3. Durchführung des Vertrages/Bezahlung/Rechnungsstellung/Exklusivität

Der Bezahlungsvorgang sowie die Rechnungsstellung erfolgt über den externen Zahlungsdienstleister Digistore24 GmbH, St.-Godehard-Straße 32, 31139 Hildesheim, Deutschland. Die Fa. Digistore24 GmbH arbeitet nach höchsten EU-Datenschutz- und Sicherheitsstandards und bietet im Rahmen der Zahlungsplattformintegration verschiedene Zahlungsoptionen dem Kunden an. Insoweit diesbezüglich Fragen bestehen, setzen Sie sich bitte im Vorfeld mit dem Anbieter in Verbindung. Sobald die Zahlung durch den Kunden erfolgt ist, erhält dieser einen Download-Link zu den o.g. Vertragsgegenständen. Die zur Verfügung gestellten Informationen, wie auch die Lizenz hinsichtlich der Anwendung des Verfahrens erhält der Kunde nicht exklusiv. Der Anbieter ist hinsichtlich der Erteilung weiterer Lizenzen wie auch der Weitergabe der Vertragsunterlagen an unbeteiligte Dritte nicht beschränkt.

Die Höhe der zu entrichtenden Gebühren für den Vertragsgegenstand richtet sich jeweils nach jener Gebühr, welche am Tag des Vertragsschlusses auf der Webseite des Anbieters ersichtlich ist. Die jeweiligen Preisangaben sind Endpreise. Rechnungen und ggf. erforderliche Mahnungen werden ausschließlich per E-Mail an den Kunden übermittelt.

 

Sofern es zu einer Aktualisierung der Internetseite kommt, werden sämtliche vormals angegebenen Preise ungültig. Gültigkeit für den Vertrag hat die jeweils zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültige Fassung.

 

4. Freiwilliges Rückgaberecht

Der Anbieter räumt dem Kunden die Möglichkeit ein, bei Unzufriedenheit bezüglich der erworbenen Lizenz, wie auch der zur Verfügung gestellten Informationen binnen 60 Tagen nach Vertragsschluss, die Rückabwicklung des gegenständlichen Vertrages gegenüber dem Anbieter zu begehren. Dabei handelt es sich lediglich um eine freiwillig seitens des Anbieters eingeräumte kollegiale Möglichkeit.

 

5. Nutzungsrecht/Geheimhaltungsvereinbarung

Die entsprechenden Nutzungsrechte an den Vertragsgegenständen werden dem jeweiligen Kunden für unbeschränkte Zeit eingeräumt. Dem Kunden steht es frei, die erlangten Erkenntnisse im Rahmen seiner Berufsausübung zu nutzen und seinen Mitarbeitern zur Verfügung zu stellen.

 

Darüber hinaus ist dem Kunden nachfolgendes, vorbehaltlich der vollständigen Einhaltung der dargelegten Bedingungen gem. Nr. 5.1 der gegenständlichen Vereinbarung, gestattet:

a. Insoweit der Kunde ein zahntechnisches Laboratorium ist, ist die Weitergabe der Nutzungsberechtigung sowie der sonstigen Vertragsgegenstände an zahnärztliche Kooperationspartner gestattet. Die Weitergabe des Vertragsgegenstandes, der Lizenz oder der durch den Anbieter im Rahmen der Durchführung des Lizenzvertrages übermittelten Informationen an sonstige unbeteiligte Dritte zahntechnische Labore ist ausdrücklich untersagt.

 

b. Sofern der Kunde Zahnarzt oder Betreiber einer Zahnarztpraxis ist, ist die Weitergabe der Nutzungsberechtigung sowie der sonstigen Vertragsgegenstände an mit dem Zahnarzt kooperierende zahntechnische Labore ebenfalls gestattet. Die Weitergabe des Vertragsgegenstandes, der Lizenz oder der durch den Anbieter im Rahmen der Durchführung des Lizenzvertrages übermittelten Informationen an sonstige unbeteiligte Dritte Zahnärzte/Zahnarztpraxen ist ausdrücklich untersagt.

5.1 Weitergabe von Informationen

Sofern der Kunde die Weitergabe an Kooperationspartner wünscht, darf die Weitergabe der erlangten Erkenntnisse und Informationen nur erfolgen, wenn das Kooperationsverhältnis zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses nachweislich schon bestand. Die entsprechende Beweislast für das Bestehen eines Kooperationsverhältnisses zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses trägt im Zweifelsfall der Kunde.

 

Sofern der Kunde die Weitergabe der erlangten Informationen an neue Kooperationspartner, zu denen ein Kooperationsverhältnis zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses nicht bestand, wünscht, ist eine Weitergabe der gegenständlichen Informationen nur nach schriftlicher Anzeige des neuen Kooperationspartners gegenüber dem Anbieter gestattet. Insoweit genügt es, dass der Kunde dem Anbieter jene Mitteilung per E-Mail übermittelt.  

 

Der Kunde hat sicherzustellen, dass etwaige Kooperationspartner die von ihm erhaltenen Informationen nicht an Dritte weitergeben. Insoweit sind etwaige Kooperationspartner durch den Kunden über die Verpflichtung zur Geheimhaltung der entsprechend erlangten Informationen schriftlich zu belehren und eine Erklärung über die Verpflichtung zur Geheimhaltung ist durch den Kunden vor Übermittlung der gegenständlichen Informationen schriftlich einzuholen.

 

Unabhängig von den vorgenannten Regelungen ist es dem Kunden strengstens untersagt, die auf Grund des Vertrages erlangten Erkenntnisse und Informationen unbeteiligten Dritten öffentlich wie auch nicht öffentlich zur Verfügung zu stellen. Insoweit der Kunde die Informationen unrechtmäßig an Dritte weitergibt, ist der Kunde verpflichtet dem Anbieter eine angemessene, der Höhe nach im Streitfall durch ein zuständiges Gericht zu bestimmende, Vertragsstrafe zu zahlen. Jene Verpflichtung trifft den Kunden ebenfalls, wenn ein seitens des Kunden rechtmäßig über das Verfahren informierter Kooperationspartner die erlangten Informationen unberechtigt an unbeteiligte Dritte weitergibt. Das entsprechende Verschulden wird dem Kunden zugerechnet.

 

Davon unberührt bleibt das Recht des Kunden, über seine Erfahrungen mit dem Verfahren öffentlich und auch nicht öffentlich zu berichten, ohne jedoch dabei die Verfahrensweise gegenständlich zu beschreiben. Ebenfalls davon unberührt bleibt die Möglichkeit des Kunden mit der erworbenen Lizenz zu werben und unter Verwendung der Lizenz und des Namens „Verify – solution for occlusion“ Kundenakquise zu betreiben.

 

6. Haftung und Gewährleistung

Der Anbieter gewährleistet, über alle Vertragsgegenstände frei verfügen zu können. Der Anbieter übernimmt keine Gewährleistung für den Bestand der Vertragsgegenstände. Er übernimmt ferner keine Haftung dafür, dass die vom Kunden beabsichtigte Verwendung der Lizenzgegenstände nicht in Schutzrechte Dritter eingreift oder dafür, dass Dritten keine Vorbenutzungsrechte zustehen. Der Anbieter erklärt allerdings, dass ihm zum Zeitpunkt des Abschlusses dieses Vertrages keine Vorbenutzungsrechte Dritter oder sonstige Rechte Dritter bekannt sind, die den Kunden in der Verwertung der Vertragsgegenstände hindern würden.

 

Der Kunde ist für die Durchführung der Behandlung, sowie für die Durchführung etwaiger Vorbereitungshandlungen in Bezug auf eine bevorstehende Behandlung selbst verantwortlich. Den Anbieter trifft kein Verschulden, wenn der Kunde die Behandlung oder etwaige Vorbereitungshandlungen nicht ordnungsgemäß durchführt. Für die Durchführung von Vorbereitungshandlungen sowie die ordnungsgemäße Behandlung des Patienten ist alleinig der Kunde verantwortlich.

 

Dem Kunden obliegt es im Einzelfall zu prüfen, ob das gegenständliche Verfahren im konkreten Fall angewendet werden kann und ob das entsprechende Vorgehen ratsam ist. Weiterhin trifft den Anbieter kein Verschulden hinsichtlich etwaiger Behandlungsfehler oder Vorbereitungshandlungen in Bezug auf eine Patientenbehandlung, welche im Rahmen der fehlerhaften Anwendung des Verfahrens durch den Kunden verursacht wurden.

 

Der Anbieter haftet nur für den Umstand, dass der Lizenzgegenstand brauchbar und technisch ausführbar ist. Hinsichtlich der wirtschaftlichen Verwertbarkeit haftet der Anbieter jedoch nicht. Der Anbieter hat Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit zu vertreten. Sofern eine zurechenbare Pflichtverletzung auf lediglich leichter oder einfacherer Fahrlässigkeit beruht und eine vertragliche Nebenpflicht schuldhaft verletzt wurde, ist die Schadensersatzpflicht auf den vorhersehbaren Schaden, welcher typischerweise mit dem Vertrag verbunden ist und in vergleichbaren Fällen eintritt, beschränkt.

 

Die vorgenannten Haftungsbeschränkungen gelten ebenfalls, sofern die Haftung für die gesetzlichen Vertreter, Angestellte, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertretern oder sonstiger Erfüllungsgehilfen betroffen ist.

 

7. Urheberrecht

Sämtliche verwendete Darstellungen, Informationen oder Publikationen auf der Internetseite des Anbieters oder einer Internetseite einer seiner Kooperationspartner unterliegen dem Urheberrecht. Ebendies gilt auch für die an den Kunden übermittelten Informationen, welche den Lizenzgegenstand sowie das entsprechende Verfahren beschreiben.

 

8. Datenschutz

Der Anbieter beachtet sämtliche datenschutzrechtliche Erfordernisse, insbesondere die rechtlichen Regelungen des Bundesdatenschutzgesetzes sowie des Telemediengesetzes. Etwaige Daten werden allein zu dem Zweck der Auftragsbearbeitung verwendet und nicht an Dritte weitergegeben, soweit dies nicht zur Durchführung des Auftrages erforderlich ist.

 

9. Kündigung und Beendigung des Vertrages

Sofern einer der Parteien gesetzliche Rechte zustehen, welche die Kündigung oder die Beendigung des Vertrages beispielsweise aus außerordentlichem Grund begründen, finden diese gesetzlichen Regelungen Anwendung.

 

10. Vertragssprache/geltendes Recht/Ausschluss des UN-Kaufrechts

Die Vertragssprache ist Deutsch. Auf diesen Vertrag sowie sämtliche Rechtsbeziehungen der Parteien findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter ausdrücklichem Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG) Anwendung. Der Gerichtsbezirk des Landgerichts Essen ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus Vertragsverhältnissen zwischen dem Anbieter und des Kunden. Insofern die Zuständigkeit eines Amtsgerichts betroffen ist, soll ausschließlicher Gerichtsstand das Amtsgericht Essen sein.

 

11. Schlussbestimmung

Sollten einzelne oder mehrere Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein, so zieht dies nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vertrages nach sich. Die unwirksame Regelung wird durch die einschlägige, zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses geltende gesetzliche Regelung ersetzt.

 

Stand: Juni 2019